MAV

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» Tarifwerke / Dienstvereinbarungen

Liebe Kollegen/Innen, abhängig von der Gesellschaft bei der Sie beschäftigt sind, gelten unterschiedliche Tarifwerke.

Der BAT-KF (Bundesangestelltentarifvertrag kirchliche Fassung) gilt für die Gesellschaften:

• EJG
• SGL
• Intra
• KAE
• KJF
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Die AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) gilt für die Gesellschaften:
• GMKB
• GTB
• HSW
Dienstvereinbarungen:

Dienstvereinbarungen sollen die Beteiligung der Mitarbeitervertretung in einer Vielzahl von Einzelfällen mit gleichem sachlichem Gegenstand erübrigen. Sie dienen damit der Arbeitserleichterung für die Gesellschaft und der MAV sowie einer gleichen Behandlung vergleichbarer Fälle.
Die aktuellen Dienstvereinbarungen sind zu finden unter:
Laufwerk R / Allgemein / 5. MAV / Dienstvereinbarungen.